#1 Feministischer Arbeitskampf: Kraft durch Bündnisse? Mit ver.di und Leipzig steht zusammen
Wir starten in die zweite Staffel! In dieser beschäftigen wir uns mit feministischer Gewerkschafts- und Bündnisarbeit. Wie können (queer-)feministische Arbeitskämpfe dazu beitragen, dass Sorgearbeit mehr gesellschaftliche Anerkennung findet?In der ersten Folge steigenwir in das Themenfeld„feministische Gewerkschaftsarbeit“ ein– im Gespräch mit zwei Personen, die Erfahrung in der Bündnisarbeit mit der Gewerkschaft ver.di haben. Wir wollen herausfinden: Welche Bündnisse zwischen Beschäftigten und feministischen Aktivist*innen gab es schon? Wie sind Gewerkschaften und Feminismus miteinander verbunden? Was sind gemeinsame Ziele und Visionen? Außerdem blicken wir in den News nach Großbritannien, wo ein Urteil des Obersten Gerichtshofs scharf kritisiert wird, und schauen auf den Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung. In der Vision stellt Franzi Helms die neu gegründete Carewerkschaft LUA – die Liga für unbezahlte Arbeit – vor. Ihr wollt uns Feedback geben? Dann schreibt uns an:
[email protected] International: Deutschland: Koalitionsvertrag bricht mit zahlreichen MenschenrechtenBundesverband Trans e.V.: Presseerklärung zum KoalitionsvertragGEW: Koalitionsvertrag im CheckIDZ-Jena: Broschüre Organisierte Trans*feindlichkeitKoalitionsvertrag der Bundesregierung: Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPDThem.us: Four Major U.K. Pride Marches Have Banned Political Parties From ParticipatingErklärung „Wir sind das bunte Hinterland: Gemeinsame Erklärung für ein queeres und vielfältiges Ostdeutschland.“Chronik.le: Podcast-Folge 39: Queer b2b AntifaÜbersicht über CSD-Termine in DeutschlandBroschüre Zukunft für alleInterviewAriane (Ver.Di Stuttgart:
[email protected])Aktionsbündnis 8.März Stuttgart (@aktion_frauen)Tabea (@LeipzigStehtzusammen,Linktree)Film „Kita, Bürgeramt, ÖPNV: Wir halten Leipzig am Laufen“ Veranstaltungsreihe „Wann treffen wir uns?“ Buch „Die Optimistinnen“ von Gün Tank Vision Liga für unbezahlte Arbeit (LUA)Begriffserklärungen TVöD: Der TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) gilt für rund 2,5 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst, sowohl bei Bund als auch bei Kommunen. Dazu gehören Angestellte und Beamte in verschiedenen Bereichen wie Verwaltung, Polizei, Schulen und Universitäten, Pflege, Feuerwehr und vielen anderen öffentlichen Aufgaben.TVL: Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) gilt für rund 2,5 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder. Das umfasst eine Vielzahl von Berufen und Tätigkeitsbereichen, darunter Angestellte in öffentlichen Verwaltungen, Schulen, Universitäten, technischen Einrichtungen, Krankenhäusern, Bibliotheken und mehr.Hinweis: Bevor 2005 der TVöD und 2006 der TV-L in Kraft trat, galten für Bund, Länder und Kommunen einheitliche Tarifverträge. Dies war der Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) und der Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter und Arbeiterinnen (MTArb). Die Trennung von TVöD und TV-L im öffentlichen Dienst wird dafür kritisiert, dass sie zu Ungleichbehandlung in Bezug auf Bezahlung und Arbeitszeit führt und die Durchsetzungskraft der Beschäftigten schwächt. Eine Vision ist ein Tarifvertrag für alle Beschäftigten zu haben. MusikRihanna: WorkScott Holmes Music: Positiv and FunTim Taj: Upbeat Happy***Gefördert durch die Heidehof Stiftung, die Stiftung Menschenwürde und Arbeit und das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung.Die geäußerten Ansichten und Meinungen entsprechen jedochausschließlich denen des*r Autor*in bzw. der Autor*innen undspiegeln nicht zwingend die des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung wider. Das Staatsministerium kann dafür nicht verantwortlich gemacht werden. © 2025. This work is openly licensed via CC BY-NC 4.0 DEED